Eine geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft erlangt ihre Kenntnisse während einer Fortbildung, die mit einer Fortbildungsprüfung abgeschlossen wird. Seit 2006 wurde diese Prüfung nach einer Neustrukturierung der sicherheitsrelevanten Berufe erforderlich.
Ihre Einsatzgebiete sind Werttransporte, der Werksschutz, auf Veranstaltungen, im Streifendienst und der Personenschutz. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte wenden Gefahren und Schäden ab und erhalten Ordnung und Sicherheit. Sie nutzen vorhandene Schutz- und Sicherheitstechnik. Das Kunden orientierte kommunizieren und handeln und trotzdem deeskalierende Wirken ist in diesem Job unumgänglich. Es wird erwartet, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und die eigene rechtliche Stellung objektiv beurteilt wird.
Was kostet diese Fortbildungsmaßnahme?
Je nach Bildungsträger und IHK sind Die Kosten unterschiedlich: Der Lehrgang kostet derzeit circa 1.000 € und die Prüfungsgebühr ungefähr 300 €.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung
Das Mindestalter für diese Fortbildung liegt bei 24 Jahre. Die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang innerhalb der vergangenen 24 Monate. Der Antragsteller hat eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft vorlegen können. Alternativ genügt es, wenn er fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. Davon sollten mindestens drei Jahre sicherheitstechnisch abgeleistet werden. Die schriftliche Form der Anmeldung ist erforderlich.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es sind folgende Unterlagen beim ausgewählten Schulungsanbieter einzureichen, damit von ihm die Zulassungsvoraussetzungen überprüft werden können: Lebenslauf in tabellarischer Form ohne Foto, Kopie vom Berufsausbildungszeugnis, Tätigkeitsnachweis der letzten Arbeitgeber mit Nennung des zeitlichen und sachlichen Umfangs der beruflichen Tätigkeit. Des Weiteren wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger erwartet. Der Prüfungsteilnehmer trägt die Verantwortung für die korrekte Anmeldung zur Prüfung.
Wie läuft die Fortbildung ab?
Der Kurs wird je nach Institution in Teilzeit oder Vollzeit mit einer Dauer von 210 Unterrichtsstunden durchgeführt. Danach erfolgt die schriftliche oder mündliche Prüfung. Sie unterteilt sich in drei Handlungsbereiche.
Bereich eins umfasst das Rechts- und Aufgabenbezogene Handeln, Bereich zwei die Gefahrenabwehr sowie den Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Der dritte Bereich fragt nach dem Sicherheits- und Serviceorientierten Handeln und Verhalten. Die Fortbildungsprüfung stellt fest, ob die Qualifikation für Aufgaben in der Sicherheitswirtschaft besteht. Die Prüfung der Handlungsbereiche eins und zwei wird schriftlich ablaufen. Im Laufe der Prüfung wird in Form von praxisorientierten Situationsaufgaben abgefragt. Im Handlungsbereich drei wird der Prüfling in einem situationsbezogenem Fachgespräch abgefragt und muss in seinem Verlauf beweisen, dass er berufsspezifische Sachlagen erkennt, deren Ursachen klären und qualifizierte Lösungen vorschlagen kann.
Die Bewertung jeder der drei Handlungsbereiche nach Punkten erfolgt einzeln. Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal, auf Antrag, wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung hat die "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" die Chance, in die Sicherheitsbranche selbst als Quereinsteiger/-in einzusteigen oder dort beruflich weiter zukommen.
Welche Perspektiven bieten sich nach erfolgreicher Prüfung?
Es gibt nach der Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft zwei Möglichkeiten zur Weiterbildung. Zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz- und Sicherheit kann eine Externenprüfung angestrebt werden. Nach Wunsch besteht ebenso die Möglichkeit, den Abschluss zur Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit anzusteuern. AGSM Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH bietet eine professionelle Ausbildung in diesem Bereich an.